Befahrungsregelungen
Befahrungsregeln auf Oste und Wümme im Landkreis Rotenburg (Wümme)
Seit dem 17.03.2022 gilt die neue Verordnung des Landkreises Rotenburg (Wümme) zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an Fließgewässern (Kanuverordnung).
Hier geht es zur Verordnung auf der Homepage des Landkreises.
Fahrzeiten
Eine Befahrung ist in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zulässig.
Boote
Die Boote dürfen eine maximale Länge von 6,00 m und eine maximale Breite von 1,50 m haben. Eine Befahrung mit Flößen ist nicht gestattet.
Eine Kennzeichnungspflicht besteht nur für Boote gewerblicher Anbieter (Verleiher).
Verhalten
- Die Besatzungen der Wasserfahrzeuge haben sich während der Fahrt sowie an den Ein- und Ausstiegsstellen so zu verhalten, dass die Ruhe der Natur nicht gestört wird.
- Die Gewässer sind möglichst mittig bzw. in Flussbiegungen in der Außenkurve zu befahren, um Schädigungen der Böschung und der Sohle zu vermeiden.
- Grundberührungen sind zu vermeiden.
- Sohlgleiten sind an der tiefsten Stelle zu durchfahren.
- Sandbänke, Kiesbänke und Flachwasserbereiche sind zu umfahren; sie dürfen nicht betreten werden.
Mindestpegel für den Einstieg an der Oberoste
bei Einstieg in Heeslingen | 6,89 m NN |
bei Einstieg in Brauel | 6,84 m NN |
bei Einstieg in Godenstedt & Eitzmühlen | 6,69 m NN |
bei Einstieg in Rockstedt & Granstedt | 6,64 m NN |
bei Einstieg in Ober Ochtenhausen | 6,59 m NN |
bei Einstieg in Sandbostel, Rastplatz Spreckens & Bremervörde Vorwerk | 6,54 m NN |
Hier könnt ihr den offiziellen Pegelstand der Oberoste (Rockstedt) einsehen.
Frühestens 24 Stunden vor Fahrtantritt müssen die Mindestpegelstände erreicht werden.
Mindestpegelstände für den Einstieg an der Wümme
bei Einstieg in Lauenbrück und Scheeßel | 10,04 m NN |
bei Einstieg in Rotenburg und Unterstedt | 9,99 m NN |
bei Einstieg ab Hellwege (bis Kreisgrenze) | 9,94 m NN |
Hier könnt ihr den offiziellen Pegelstand der Wümme (Hellwege) einsehen.
Frühestens 24 Stunden vor Fahrtantritt müssen die Mindestpegelstände erreicht werden.
Ausnahmeregelungen
Zu Ausnahmeregelungen (Befahrung der Oberläufe sowie Nebengewässer) sprecht bitte den Vorstand der Kanuabteilung an.
Unterwegs auf der oberen Oste zwischen Spreckens und Bremervörde